EXPERTISE
STRAFRECHT, COMPLIANCE & PROZESSFÜHRUNG
Strafrecht
Wir beraten und verteidigen Privatpersonen sowie Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Unser Fokus liegt auf einer fundierten rechtlichen Analyse, einer transparenten Vorgehensweise und der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.
- Individualverteidigung gegen Vorwürfe von Steuerstraftaten und Zollstraftaten (§§ 369 ff. AO), wie Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei, Begünstigung, Bannbruch oder Wertzeichenfälschung. Wir vertreten Sie gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften, dem Finanzamt oder dem Hauptzollamt.
- Unternehmensvertretung in Steuerstrafverfahren, z.B. als Neben- oder Einziehungsbeteiligte.
- Vertretung bei Steuerordnungswidrigkeiten und Zollordnungswidrigkeiten (§§ 377 ff. AO), wie leichtfertiger Steuerverkürzung, Steuergefährdung, Gefährdung der Abzugsteuern, Verbrauchsteuergefährdung, Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben oder unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen.
- Auf Wunsch vertreten wir Sie im Besteuerungsverfahren, soweit ein Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen besteht. Das ist etwa bei Haftungsinanspruchnahmen (§ 69 ff. AO), Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Kassennachschauen sowie im Einspruchs- und Finanzklageverfahren denkbar.
- Wir übernehmen Ihre Vertretung bei Vorwürfen der Korruption (z.B. Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern, von Amtsträgern sowie im geschäftlichen Verkehr; Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, §§ 108a ff., 299, 331 ff. StGB).
- Verteidigung gegen Anschuldigungen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts: Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO), Bankrott, Verletzung von Buchführungspflichten, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung (§§ 283 ff. StGB).
- Vertretung gegenüber dem Zoll bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Delikten aus dem Arbeitsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Beispiele sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB: „Schwarzarbeit“, „Scheinselbstständigkeit“), illegale Beschäftigungsverhältnisse (unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung oder -entsendung, Mindestlohnverstöße, illegale Beschäftigung von Ausländern etc.) oder Verstöße gegen Arbeitssicherheitsgesetze oder das Betriebsverfassungsgesetz.
- Wir verteidigen u.a. Geschäftsleiter und Wirtschaftsprüfer gegen Vorwürfe der sog. „Bilanzfälschung“ oder „Bilanzverschleierung“. Das betrifft etwa die unrichtige Darstellung in Jahresabschlüssen (§ 331 HGB, § 400 AktG) oder Falschangaben (§ 82 GmbHG, § 147 GenG). Hier nimmt in letzter Zeit die Bedeutung der sog. nichtfinanziellen Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung („ESG“) zu.
- Wir vertreten Mandanten in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren, auch bei Europäischen Haftbefehlen. Dabei unterstützen wir in beide Richtungen – im Inland Ansässige, gegen die ein ausländisches Strafverfahren geführt wird, und Ausländer in inländischen Strafverfahren. Wir beraten auch auf Englisch und verstehen Französisch und Spanisch gut.
- Verteidigung in Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) bei Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der Europäischen Union.
- Beratung bei administrativen Untersuchungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), z.B. in den Bereichen Zoll, Landwirtschaft und Forschungsförderung.
- Wir verteidigen u.a. Soldaten bei möglichen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Rechtsanwalt Dr. Andreas Dürr verfügt über langjährige Erfahrung im Völkerstrafrecht und war u.a. am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien tätig.
- Im allgemeinen Strafrecht vertreten wir Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche auf Täter- wie auf Geschädigtenseite.
- Das von uns abgedeckte Deliktspektrum im allgemeinen Strafrecht umfasst beispielsweise Eigentums- und Vermögensdelikte, wie Betrug, Untreue, Geldwäsche, Diebstahl, Hehlerei, Sachbeschädigung oder Urkundenfälschung.
- Wir verteidigen bei Gewalt- und Nötigungsdelikten wie Raub, Erpressung, Körperverletzung oder Bedrohung sowie bei Äußerungsdelikten, etwa der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung oder bei Falschaussagen gegenüber Gerichten.
- Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vertreten wir Einzelpersonen und Unternehmen in verschiedensten Konstellationen, z.B. im Zusammenhang mit Umweltdelikten, Immissionsschutz, Verstößen gegen gewerberechtliche Vorschriften oder bei Verkehrsdelikten.
- Wir vertreten Opfer und Geschädigte als Nebenkläger, Privatkläger oder im Adhäsionsverfahren. Auf Wunsch begleiten wir unsere Mandanten bei einem Täter-Opfer-Ausgleich.
- Wir erstatten Strafanzeigen und Strafanträge gegen Tatbeteiligte und übernehmen auf Wunsch die weitere Vertretung im Verfahren. Erforderlichenfalls führen wir Klageerzwingungsverfahren durch.
- Für die Opfer von Delikten gewinnen wir entzogene Vermögenswerte zurück und machen Schadensersatz vor Zivilgerichten geltend. Im Bedarfsfall greifen wir zu vorläufigem Rechtschutz (etwa durch einstweilige Verfügungen oder die den Arrest von Vermögen).
- Für Opfer von Gewalttaten erwirken wir einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz.
Compliance
Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung, Prüfung und Weiterentwicklung wirksamer Compliance-Strukturen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und haftungsrelevante Konsequenzen zu vermeiden – präventiv und praxisnah.
- Die Einhaltung von Gesetzen ist für alle Unternehmen unabdingbar. Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von angemessenen Compliance-Maßnahmen.
- Durch Vorträge, Schulungen und Workshops sensibilisieren wir für strafrechtliche und regulatorische Risiken, die der Geschäftsgegenstand des Unternehmens mit sich bringt. Gerne überprüfen oder entwerfen wir geeignete Verhaltensrichtlinien für Ihr Unternehmen.
- Selbst wenn kleine und mittlere Unternehmen nicht direkt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder der künftigen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) fallen mögen, müssen sie regelmäßig Codes of Conduct anerkennen oder Angaben zu ihren Lieferketten machen. Auch hierbei stehen wir beratend zur Seite.
- Wir beraten Unternehmen und Organisationen, denen ein Verdacht möglichen Fehlverhaltens bekannt wird, zu angemessenen Maßnahmen zur Aufklärung und Haftungsminimierung.
- Je nach Umfang der Angelegenheit führen wir selbst eine interne Untersuchung durch oder stehen beratend zur Seite, wenn das Unternehmen z. B. einen forensischen Dienstleister mit deren Durchführung beauftragt.
- Bei „fremden“ internen Untersuchungen vertreten wir Führungskräfte und Mitarbeiter als individueller Rechtsbeistand vor, während und nach einer Befragung.
- Wir beraten Unternehmen bei der angemessenen und rechtssicheren Implementierung von Hinweisgebersystemen.
- Auf Wunsch stehen wir als Ansprechpartner und Vertrauensanwalt für Hinweisgeber zur Verfügung, um die eingehende Meldung einer sachgerechten und rechtlich sauberen Lösung zuzuführen.
Prozessführung
Wir vertreten Ihre Interessen vor Gerichten und Behörden – u.a. in zivil-, finanz- und verwaltungsrechtlichen Verfahren. Unser Ansatz: sachlich, strukturiert und durchsetzungsstark, mit Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
- Compliance Litigation: Bei möglichen Vermögensschädigungen durch Straftaten (z.B. durch Betrug oder Untreue) stehen wir Ihnen auf Kläger- oder Beklagtenseite zur Seite. Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden und möchten Schmerzensgeld sowie materiellen Schadensersatz? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
- Beraterhaftung: Ihnen ist durch ein Fehlverhalten Ihres Beraters ein Vermögensschaden entstanden oder Ihnen wird z.B. als Anwalt oder Steuerberater ein solcher Vorwurf gemacht? Wir sind spezialisiert auf Klagen wegen Beratungsfehlern und setzen uns für Sie mit Berufshaftpflichtversicherern auseinander.
- Insolvenzverwalter: Ihr Unternehmen musste Insolvenz anmelden und nun möchte der Insolvenzverwalter von Ihnen unerlaubte Zahlungen erstattet haben (§ 15b InsO)? Der Insolvenzverwalter eines vormaligen Geschäftspartners erklärt die Anfechtung Ihrer erhaltenen Zahlungen (§§ 129 ff. InsO)? In beiden Fällen vertreten wir Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter.
- Forderungsbeitreibung: Ihr Kunde bezahlt seine Rechnung nicht? Wir kümmern uns darum und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.
- Deckungsklagen: Ihre Versicherung erkennt Ihren Versicherungsfall nicht an? Gerne prüfen wir das und machen Ihre Rechte u.a. gegenüber Haftpflicht-, Rechtschutz- oder Unfallversicherungen geltend.
- Einsprüche und finanzgerichtliche Verfahren: Gerade bei Steuerstraftaten besteht regelmäßig ein Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren. Auf Wunsch ergreifen wir für Sie steuerrechtliche Rechtsbehelfe wie Einsprüche oder Klagen vor den Finanzgerichten, z.B. gegen geänderte Steuerfestsetzungen oder Haftungsbescheide.
- Widersprüche und sozialgerichtliche Verfahren: Vor allem bei Vorwürfen der „Schwarzarbeit“ oder der „Scheinselbstständigkeit" findet parallel zu einem Strafverfahren regelmäßig ein Verfahren vor den Sozialversicherungsträgern statt (i.d.R. der Deutschen Rentenversicherung). Gerne betreuen wir dieses Verfahren für Sie und erheben Widersprüche bzw. Klagen zu den Sozialgerichten.
- Widersprüche und verwaltungsgerichtliche Verfahren: Straftaten oder deren bloßer Verdacht können zu erheblichen Schwierigkeiten mit der allgemeinen Verwaltung führen. Beispielsweise kann sie die Ausübung eines Gewerbes untersagen, eine Gaststättenerlaubnis oder einen Jagd- oder Waffenschein wegen Unzuverlässigkeit entziehen. Wir ergreifen für Sie die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe.
- Kammerberufe: Sie sind Freiberufler und Angehöriger eines Kammerberufs? Ihnen wird z.B. als Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater eine Verfehlung vorgeworfen? Dann unterstützen wir Sie bei der Wahrung ihrer Rechte gegenüber Kammern und vor den Berufsgerichten.
- Richter, Beamte und Soldaten: Angehörige des öffentlichen Dienstes verteidigen wir gegen Vorwürfe in behördlichen Disziplinarverfahren und vor den Verwaltungs-, Dienst- und Truppendienstgerichten.
Ihre Rechte.
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