Rechtsanwalt Dr. Andreas Dürr, M.Jur. (Oxford)

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Ein kurzer Weg zur richtigen Beratung

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unserer Arbeit und zu den Abläufen in unserer Kanzlei.
1Ist DUERR die richtige Kanzlei für mich?
Rechtsanwalt Dr. Andreas Dürr ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Strafrecht und auf Compliance-Fragestellungen. Unter Expertise können Sie sehen, welche Fälle wir typischerweise bearbeiten.

Schildern Sie uns gerne Ihr rechtliches Anliegen in einem kostenlosen Erstgespräch. Sollten wir feststellen, dass DUERR nicht die geeignete Kanzlei dafür sein sollte, helfen wir Ihnen, jemanden zu finden. Wir kooperieren mit zahlreichen Rechtsanwaltskanzleien, unter denen sich eine passende finden wird.
2Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir reagieren auf Ihre Anfrage innerhalb von wenigen Stunden. Virtuelle oder physische Termine oder ein Telefonat können wir normalerweise binnen weniger Tage, auf Wunsch oder bei besonderer Dringlichkeit noch am selben Tag, anbieten.
3Was kosten mich eine Beratung oder Vertretung?
Unsere anwaltliche Tätigkeit rechnen wir für gewöhnlich nach den angefallenen Stunden auf Basis einer Vergütungsvereinbarung ab. Kostentransparenz ist uns sehr wichtig: Wir rechnen i.d.R. auf monatlicher Basis mit genauen Leistungsbeschreibungen ab. Sie bezahlen nur echten Mehrwert. Sie haben darüber hinaus jederzeit das Recht zu erfahren, wieviel Zeit die Bearbeitung Ihres Falles bereits in Anspruch genommen hat und wieviel Aufwand noch zu erwarten ist.

In begründeten Einzelfällen (i.d.R., wenn die Sache weder umfangreich noch schwierig ist) berechnen wir unsere anwaltliche Tätigkeit auf der Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ein unverbindliches Erstgespräch ist kostenlos.
4Wie lange wird mein Verfahren dauern?
Das lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Komplexe Steuerstrafverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Im Bereich der kleineren Kriminalität kann das Verfahren schon nach wenigen Wochen beendet sein.

Bei Zivil- und Finanzgerichten können mehrere Jahre vergehen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
5Werde ich freigesprochen oder muss ich ins Gefängnis?
Ein konkretes Ergebnis kann man kaum je prognostizieren. Wir sprechen gerne zusammen Ihren Fall durch. Sie erhalten von uns eine realistische Risikoeinschätzung, aber ein konkretes Ergebnis können wir nicht garantieren. Alles andere wäre unseriös.
6Beraten Sie in anderen Sprachen als Deutsch?
Ja, Rechtsanwalt Dr. Andreas Dürr hat in Oxford studiert und an der Harvard Law School sowie der University of Toronto geforscht. Er berät seine Mandanten auch auf Englisch und vertritt häufig britische Staatsbürger. Dr. Dürr versteht Französisch und Spanisch.
7Ist DUERR nur in München tätig?
Nein. Unsere Mandanten sind zwar schwerpunktmäßig in München und Bayern ansässig. Mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen gibt es in Deutschland jedoch keine Singularzulassungen. Daher können wir Sie bundesweit vor allen deutschen Gerichten und Behörden sowie vor Europäischen Gerichten vertreten.
8Kann ich DUERR mandatieren, wenn ich bereits einen Anwalt oder Steuerberater habe?
Ja, gerade bei Steuerstrafsachen ist eine Zusammenarbeit mit Ihrem laufenden Steuerberater häufig sogar sinnvoll und förderlich.

Wenn wir neben Ihrem laufenden Steuerberater oder einem anderen Rechtsanwalt tätig werden sollen, ist es uns nur wichtig, dass die einzelnen Aufträge klar definiert werden. Eine unklare Aufgabenverteilung führt zu schlechten Ergebnissen und unnötigen Mehrkosten auf Ihrer Seite.

9Werde ich mehrere Anwälte benötigen?
Im Regelfall nicht. Rechtsanwalt Dr. Andreas Dürr betreut Ihr Verfahren persönlich und mit einem ganzheitlichen Beratungsansatz: Ihr Problem betrachten wir von allen Seiten und führen es einer Lösung zu. Werden Ihnen beispielsweise strafrechtliche Vorwürfe gemacht, kümmern wir uns auf Wunsch auch um die zivil-, verwaltungs- oder steuerlichen Folgethemen. Sie bekommen dadurch eine Lösung aus einem Guss und müssen nicht mehrere Berater für dasselbe Thema mandatieren (und bezahlen). Sollte es im Ausnahmefall tatsächlich einmal sinnvoll und erforderlich sein, weitere Expertise hinzuzuziehen, werden wir das offen ansprechen.
10Können Sie klären, ob meine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt?
Ja. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, fragen wir gerne bei Ihrem Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage an.

Sollte Ihr Versicherer die Deckung ablehnen, prüfen wir auf Wunsch, ob tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die dadurch anfallenden Kosten ggf. von Ihnen zu tragen wären.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.